Die Umsatzsteuer (USt) ist die gesamte Steuergruppe, die durch Mehrwertsteuer, auch MwSt genannt und Vorsteuer, die mit Kurzzeichen VSt geschrieben wird , geteilt ist. Die USt ist eine Verbraucherabgabe, die zu Lasten des Endverbrauchers (Konsumenten) geht und diese als MwSt in den Bruttoverkaufspreisen ausgewiesen wird. Die USt wird als indirekte Steuer bezeichnet, weil diese einen Teil des Preises darstellt und der Endverbraucher durch seinen Einkauf diese automatisch mitbezahlt. Die mehrwertige Steuer, die ein Teil der USt ist, wird vom Staat indirekt eingehoben, ohne dass diese Staatseinnahmen einer bestimmten Leistung zugeführt werden.
Die MwSt ist eine umgangssprachliche Form. Der Name Mehrwertsteuer wurde eingeführt, weil sich die Höhe des zu erstehenden Produktes ändert, aber nicht den eigentlichen Wert des Gegenstandes. Das heißt, der Preis für das Produkt beträgt immer 100 Prozent. Der zu zahlende Betrag erhöht sich um die zuzügliche Umsatzsteuer. Dabei sind die MwSt-Sätze je nach Artikelgruppe ganz unterschiedlich hoch besteuert. So kann man in den deutschen Bundesländern nicht davon ausgehen, das bestimmte Artikel mit nur einem Steuersatz gleich hoch belastet werden. Beispielsweise werden 7 Prozent bei normalen Kartoffeln vom Finanzamt als Steuer eingehoben. Allerdings wird bei den Süßkartoffeln ein 19-prozentiger Aufschlag getätigt. Als 1968 Deutschland die Steuer einführte, wurden Artikel, die dem täglichen Bedarf zugeführt wurden, mit einem 5-prozentigen Steuersatz belastet. Die restlichen Artikel wurden mit 10 Prozent besteuert, um das Existenzminimum zu schützen.
Die Mehrwertsteuer wird vom Konsumenten bezahlt und wird von dem Unternehmen eingehoben. Das Unternehmen muss die zu vertreibenden Waren entweder selbst herstellen, indem es die Rohstoffe zukauft, oder der Vertrieb bezieht die Waren von einem Zwischenhändler beziehungsweise von einem großhandelsgewerbetreibenden Unternehmen. Das Unternehmen muss beim Kauf der bereits fertigen Waren beziehungsweise der Rohstoffe zur Fertigung der Waren die Steuerabgabe bezahlen. Damit das Unternehmen keiner Doppelbelastung an Steuern ausgesetzt ist und die Umsatzsteuer eigentlich vom Endverbraucher getragen werden sollte, kann das Unternehmen im Rahmen eines Monats beziehungsweise Quartals die bezahlte Steuer als Vorsteuer von den eingenommenen Steuern der Konsumenten, die das Unternehmen beim Verkauf der Waren als Erlös einnimmt, entgegenrechnen. Durch diese Rechnung wird dem Unternehmen die Möglichkeit gegeben, die Belastungen im Zuge einer Vorsteuer gleich abzuziehen und nur mehr die restlichen Steuergelder durch die Einnahmen an das Finanzamt abzuführen.
Kurz gesagt, das Unternehmen zahlt an den Produzenten oder Großhändler die Umsatzsteuer. Dafür nimmt der Vertrieb vom Endkunden die Mehrwertsteuer ein. Die Differenz zwischen eingenommener MwSt und ausgegebene Steuer wird als USt vom Unternehmen an das Finanzamt abgeführt.